BFH-Entscheidung stellt Rückwirkungszahlungen beim Kindergeld in Frage.
Die jüngste Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Bereich der kindergeld auszahlungen hat für viele Eltern und Anspruchsberechtigte eine wichtige Klarstellung mit sich gebracht, insbesondere im Hinblick auf die Auszahlungsfristen im August und Oktober 2025. Die Entscheidung, die sich auf einen seit 2019 geltenden Mechanismus der rückwirkenden Kindergeldzahlung bezieht, hat zur Folge, dass Anträge auf Kindergeld für Zeiträume vor dem Antragsmonat nur rückwirkend für maximal sechs Monate berücksichtigt werden können. Dies ist ein Punkt, der oft zu Verwirrung führt, und wir wollen hier aufklären und die Auswirkungen dieser Entscheidung genauer beleuchten.
Das Problem der Rückwirkenden Kindergeldzahlung
Die Regelung der rückwirkenden kindergeldauszahlung wurde 2019 eingeführt, um die Verwaltung zu erleichtern und die Auseinandersetzung mit älteren Kindergeldansprüchen zu vereinfachen. Vorher galt es, dass Anspruchsberechtigte nachweisen mussten, wann genau ihr Kind geboren wurde, um ein Kindergeldanspruch zu erheben. Die 2019 eingeführte Regelung ermöglichte es, dass Kindergeld bereits für den Monat, in dem das Kind geboren wurde, beantragt werden konnte und dann rückwirkend für die Monate zuvor ausgezahlt wurde. Das führte zu einer Situation, in der einige Eltern aufgrund des Antragsmonats einen längeren Zeitraum rückwirkend erhalten haben, während andere nur den Zeitraum des Antragsmonats berücksichtigt haben.
Dieses System war immer eine gewisser Grauzone. Es gab Fragen, ob die Rückwirkungszahlung auch für Fälle sinnvoll war, in denen die Eltern bereits vor der Einführung der Regelung das Kindergeld beantragt hatten oder wenn der Anspruch bereits vor dem 18. Juli 2019 entstanden war. Der BFH brachte diese Frage nun mit seiner aktuellen Entscheidung zu Recht und stellte klar, dass die gesetzliche Grundlage für eine solche Rückwirkungsregelung fehlt. Die ursprünglichen Gesetze sprachen nicht explizit von einer Möglichkeit der rückwirkenden Auszahlung über den Antragsmonat hinaus.
Die BFH-Entscheidung: Eine Klärung der Rechtslage

Im Kern ging es in der BFH-Entscheidung um die Frage, ob die rückwirkende Auszahlung des Kindergeldes unter Berücksichtigung des Antragsmonats überhaupt zulässig ist. Der BFH kam zu dem Schluss, dass die gesetzliche Grundlage dafür fehlt. Die Entscheidung basiert auf der Annahme, dass der Gesetzgeber bei der Einführung der Regelung bewusst auf eine solche zeitliche Begrenzung gesetzt hat.
Der BFH argumentierte, dass die ursprünglich eingeführte Regelung primär dazu diente, die Verwaltungsarbeit zu erleichtern. Die Erstellung und Überprüfung von Anträgen, die sich auf ein bestimmtes Antragsdatum beziehen, ist deutlich effizienter als die Verarbeitung von Anträgen, die sich auf Monate vor diesem Datum beziehen. Das Fehlen einer expliziten Regelung zur Rückwirkungszahlung hat den BFH zu der Schlussfolgerung geführt, dass die Auszahlung grundsätzlich auf den Antragsmonat begrenzt bleiben muss. Die Entscheidung ist eine Klärung, die die Rechtslage eindeutiger macht und für alle Beteiligten Orientierung bietet.
Auswirkungen auf Kindergeldauszahlung August/Oktober 2025
Um die Auswirkungen der BFH-Entscheidung konkret zu verdeutlichen, schauen wir uns die kindergeldauszahlung august 2025 und die kindergeldauszahlung oktober 2025 an. Grundsätzlich bedeutet dies für Anträge, die im August 2025 gestellt werden, dass das Kindergeld nur rückwirkend für maximal sechs Monate berücksichtigt wird. Wenn Sie beispielsweise im August 2025 einen Antrag stellen, berücksichtigt die Auszahlung nur das Kindergeld vom August bis Januar 2025.
Das bedeutet nicht, dass Sie keinen Anspruch auf Kindergeld für den Zeitraum Februar bis Juli 2025 haben. Sie können weiterhin einen Antrag für diesen Zeitraum stellen, aber die Auszahlung erfolgt erst ab dem Datum des Antragsmonats (August 2025). Wichtig ist, dass Sie sich bewusst sein sollten, welche Zeiträume tatsächlich berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass Sie alle Ihre Kindergeldansprüche korrekt erhalten. Im Falle des Antragsmonats Oktober 2025 gilt das gleiche Prinzip.
Tipps und Hinweise für Eltern 
Hier sind ein paar Tipps und Hinweise, die Ihnen helfen, die Regelungen korrekt zu verstehen und Ihr Kindergeld optimal zu erhalten:
- Antragsmonat beachten: Achten Sie immer sorgfältig auf den Antragsmonat. Das Datum, an dem Sie Ihren Antrag stellen, ist entscheidend für die Berechnung der rückwirkenden Auszahlung.
 - Zeiträume des Antragsüberprüfungszeitraums kennen: Verstehen Sie, dass die Auszahlung für maximal sechs Monate rückwirkend erfolgt, unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt der Entstehung des Kindergeldanspruchs.
 - Frühzeitig informieren: Nehmen Sie sich Zeit, um die Regelungen gründlich zu verstehen, bevor Sie einen Antrag stellen. Nutzen Sie die Informationen auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) oder wenden Sie sich an einen Experten.
 - Dokumentation aufbewahren: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig auf, wie z.B. Geburtsurkunden des Kindes und Nachweise über die Antragsstellung.
 
Fazit: Eine Notwendigkeit der Klarstellung ⚖️
Die BFH-Entscheidung stellt eine wichtige Klarstellung im Bereich der kindergeld auszahlungen dar. Obwohl die Entscheidung zunächst für Verwirrung sorgen mag, ist sie letztendlich eine notwendige Maßnahme, um die Rechtslage zu vereinfachen und sicherzustellen, dass die Auszahlungen transparent und nachvollziehbar sind. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Regelungen zu informieren und diese korrekt anzuwenden, um sicherzustellen, dass Sie Ihr Kindergeld problemlos erhalten. Die Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit, sich stets auf den Antragsmonat zu konzentrieren. Die BFH-Entscheidung wird dazu beitragen, zukünftige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und Eltern den sicheren Zugang zu dieser wichtigen Leistung zu ermöglichen. Denken Sie daran, dass das BMFSJ umfassende Informationen und Unterstützung bietet – nutzen Sie diese!